Die Demokratie-App ist unser
zentraler Beitrag zur lebendigen,
wirksamen Bürgerbeteiligung:
„Mit nur einem WISCH stimmst du über
anstehende politische Entscheidungen
in deiner Gegend ab.
Jedes Votum geht als BürgerBescheid
an die Politik.“
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Unter dem Namen «Freundinnen und Freunde der Demokratie» besteht ein eingetragener Verein.
Der Verein verteidigt und stärkt die Stellung des Bürgers als einzigem legitimem Souverän in einer
Demokratie. Er richtet sich dabei vollständig nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland in dem es heißt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Sie wird ausgeübt in
Wahlen und Abstimmungen.
Der Verein ist gemeinnützig und in jeder Beziehung unabhängig. Er vertritt keine
Partikularinteressen, verfolgt keine kommerziellen Ziele und strebt keinen Gewinn an.
Die Organe sind ausschließlich ehrenamtlich tätig
1.1 Unter dem Namen «Freundinnen und Freunde der Demokratie» besteht ein eingetragener Verein.
1.2 Die Kurzbezeichnungen des Vereins lauten «Freunde der Demokratie», «Demokratiefreunde»
oder «FdD».
1.3 Vereinssitz ist Jesteburg.
2.1 Der Zweck ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens sowie die Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke,
insbesondere auf kommunaler und regionaler Ebene in Deutschland.
2.2 Der Zweck wird verwirklicht durch Informationsveranstaltungen und Abstimmungen sowie Sach- und Geldspenden.
2.3 Der Verein ist gemeinnützig, verfolgt keine kommerziellen Ziele und strebt keinen Gewinn an.
Für die Umsetzung des Vereinszweckes verfügt der Verein über Spenden und Zuwendungen aller Art.
Die Mittel dienen ausschliesslich dem Vereinszweck.
4.1 Mitglieder können natürliche Personen werden.
4.2 Die Mitgliedschaft muss schriftlich gegenüber dem Vorstand beantragt werden. Der Vorstand
entscheidet über die Aufnahme. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
4.3 Die Mitglieder zahlen keine Mitgliedsbeiträge.
5.1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
5.2 Ein Austritt ist jederzeit per schriftlicher Austrittserklärung als Brief oder E-Mail möglich und wird
durch Bestätigung der Geschäftsstelle rechtskräftig. Er tritt sofort in Kraft.
5.3 Ein Mitglied kann durch den Vorstand per einstimmiger Entscheidung jederzeit und ohne Angabe
von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das Mitglied, das ausgeschlossen werden soll,
hat als Vorstandsmitglied in diesem Fall kein Stimmrecht.
6.1 Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
7.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
7.2 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Halbjahr statt. Die Mitgliederversammlung
ist in der Regel als Präsenzveranstaltung durchzuführen.
7.3 Der Vorstand gibt spätestens 8 Wochen vorher den Termin der ordentlichen Mitgliederversammlung
bekannt.
7.4 Die Mitglieder können bis spätestens sechs Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung
beim Vorstand schriftlich die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen, wenn
mindestens 7 Mitglieder ihre Unterstützung dieses Antrags unterschriftlich kundtun bei einer
Mitgliederzahl von unter 100 Mitgliedern, sonst mindestens 20 Mitglieder.
7.5 Der Vorstand legt spätestens vier Wochen vorher die Tagesordnung fest und lädt ein.
7.6 Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe des
Zwecks einberufen. Dieses Recht steht auch der Hälfte der Mitglieder zu. Die Versammlung hat
spätestens zwei Monate nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
7.7 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes
c) Entlastung des Vorstandes
d) Wahl des Vorstandes
Dabei ist eine angemessene Vertretung der einzelnen Bundesländer anzustreben.
e) Festsetzung der Mitgliederbeiträge
f) Beschluss des Jahresbudgets
g) Beschluss über Änderungen der Satzung des Vereins
h) Beschluss über eingebrachte Anträge der Mitglieder
7.8 Stimmberechtigt sind die anwesenden Mitglieder und die Vorstandsmitglieder. Die
Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten
beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Stimmberechtigten.
7.9 Satzungsänderungen sowie die Abwahl des Vorstandes erfordern die Zustimmung von zwei Dritteln
der anwesenden Stimmberechtigten
7.10 Unter besonderen Umständen, namentlich bei zeitlicher Dringlichkeit oder aufgrund behördlich
verfügter Einschränkungen, kann der Vorstand ersatzweise folgende Versammlungsformen anordnen:
a) Eine Versammlung mit elektronischen Mitteln: Hierbei sind auf elektronischem Weg eine Diskussion
und ein vorher kommuniziertes Abstimmungs- und Wahlverfahren zu gewährleisten. Die Diskussion
kann auch vor der virtuellen Versammlung per E-Mail stattfinden.
b) Eine Abstimmung oder Wahl auf schriftlichem oder elektronischem Weg.
7.11 Die Mitglieder-Versammlung kann sich eine Organisationssatzung geben.
8.1 Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Der Vorstand übt seine Tätigkeit für eine Dauer von 4 Jahren aus.
Die Wiederwahl ist möglich.
8.2 Kompetenzen
Der Vorstand kann die Kompetenzen aufteilen. Der Vorstand kann für den Verein Regelungen –
vorbehaltlich Wahl- und Abstimmungsreglungen – erlassen und anpassen. Regelungen werden in
Zusammenarbeit mit den Anspruchspersonen erarbeitet. Die Regelungen dürfen der Satzung nicht
widersprechen.
8.3 Tätigkeit
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, vertritt den Verein nach außen und setzt die Vereinszwecke
um. Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand leitet nationale
Projekte und kann Arbeitsgruppen einsetzen. Der Vorstand ernennt die Landes-Abstimmungsleiter, die
Regional-Abstimmungs-Leiter und die Kommunal-Abstimmungsleiter.
8.4 Organisation
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen.
Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung innerhalb 14
Tagen verlangen, wenn die Mehrheit des Vorstandes dem zustimmt.
Die Beschlussfassung bei dringlichen Geschäften ist auf dem Zirkularweg oder mit geeigneten
elektronischen Hilfsmitteln gültig.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstandsvorsitzende.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
Der Vorstand hat Anrecht auf Vergütung effektiver Spesen.
Der Vorstand vertritt den Verein nach innen durch ein einzelnes Vorstandsmitglied.
Der Vorstand vertritt den Verein nach außen gemeinsam mit mindestens zwei Vorstandsmitgliedern
vertreten.
Die Vorstandstätigkeit unterliegt dem Vertraulichkeitsprinzip.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins «Demokratiefreunde» haftet einzig das Vereinsvermögen.
Die Auflösung des Vereins kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten an einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung des Vereins vom 14. Februar 2024 angenommen und treten mit dieser Beschlussfassung sofort in Kraft.
Satzung als PDFMit der Vereinsstruktur der Freunde der Demokratie spiegeln wir exakt die deutsche Verwaltungsstruktur. In jeder Verwaltungseinheit kümmert sich je ein Abstimmungsleiter um dringende Anliegen der Bürger. Er ermöglicht Themenfindung, Diskussionen, Abstimmungen und die Verbreitung der Ergebnisse in Form von Bürgerbescheiden. Lasst uns gemeinsam Demokratie leben: Komm zu uns als Koordinator, Botschafter oder Förderer!
Mitmachen
Angaben gem. § 5 TMG
Website-Betreiber:
Freundinnen und Freunde der Demokratie e.V.
Hauptstraße 41
21266 Jesteburg
Die Kurzbezeichnungen des Vereins lauten satzungsgemäß „Freunde der Demokratie“, „Demokratiefreunde“
oder „FdD“
Zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt:
Markus Bönig, 1. Vorsitzender,
21266 Jesteburg
Kontakt:
Telefon: 040-537981525
E-Mail: info@demokratiefreunde.de
Registergericht: AG Tostedt
Registernummer: 201664
DATENSCHUTZ:
Datenschutzerklärung
BILDQUELLENNACHWEIS:
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SCHLICHTUNG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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Der sorgfältige und gewissenhafte Umgang mit Ihren persönlichen Daten und ihr Schutz sind uns sehr
wichtig. Die nachfolgenden Hinweise erläutern Ihnen, wie www.freundederdemokratie.org und
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der Demokratie“ oder „wir“ genannt) mit Ihren Daten umgeht. Es ist für uns selbstverständlich, mit
unseren Nutzern zusammenzuarbeiten, wenn es um die Wahrung ihrer Privatsphäre geht. Welche
Informationen die Freunde der Demokratie erfassen, wie diese verwendet werden und wie sie von der
betroffenen Person eingesehen, geändert oder gelöscht werden können, wird nachfolgend ausführlich
beschrieben. Soweit nichts anderes geregelt ist, unterliegt die Nutzung sämtlicher personenbezogener
Daten, die wir über unsere Nutzer speichern und nutzen, dieser Datenschutzerklärung.
2. Verantwortliche Stelle
Alle personenbezogenen Daten, die wir erheben, werden von den Freunden der Demokratie, vertreten
durch ihren Ersten Vorsitzenden, Markus Bönig, erhoben, genutzt und verarbeitet. Uns ist die Sicherheit
und der Schutz aller persönlichen Daten wichtig, daher gilt für uns die strengste Einhaltung aller
Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) sowie der Datenschutzverordnung der EU (DSGVO)
3. Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter
Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Der Datenschutzbeauftragte
ist unter der Adresse des Verantwortlichen zu erreichen. Bitte ergänzen Sie die Adresse bei der
Kontaktaufnahme per Post mit dem Hinweis "Datenschutzbeauftragter". Per E-Mail erreichen Sie
unseren Datenschutzbeauftragten, Markus Bönig, über die folgende E-Mail-Adresse:
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4. Welche Daten erheben und speichern www.freundederdemokratie.org und www.freundederdemokratie.org/app?
4.1 Jeder Zugriff auf unsere o.g. Websites und jeder Abruf einer auf der Website hinterlegten Datei
werden protokolliert. Die Speicherung dient internen, systembezogenen und statistischen Zwecken.
Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene
Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Wir erhalten
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4.2 Mit Ihrer Registrierung als Antragsteller auf der Webseite www.freundederdemokratie.org werden
von Ihnen selbst folgende Daten manuell eingegeben und von uns gespeichert: Ihr Vor- und Nachname,
Ihr Straßenname, Ihre PLZ sowie Ihr Wohnort und -land. Darüber hinaus Ihr Geschlecht, Ihr
Geburtsdatum, Ihre Email-Adresse und Ihre Mobilnummer sowie Ihre kurze Erläuterung, warum Sie sich
bei den Freunden der Demokratie engagieren möchten und ob Sie schon politisch tätig waren.
Seite 1/3 Datenschutzerklärung für die Websites www.freundederdemokratie.org und www.freundederdemokratie.org/app
4.3 Ihr in unserer WISCH App getätigtes Abstimmungsverhalten wird ausdrücklich NICHT
gespeichert und kann, geschützt durch unsere verschlüsselten Prozesse, ausschließlich durch
Sie auf Ihrem von Ihnen autorisierten Mobilgerät sichtbar gemacht werden.
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Strafverfolgungsbehörden sowie ggf. an geschädigte Dritte weitergeleitet. Dies geschieht jedoch nur,
wenn den Freunden der Demokratie konkrete Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges bzw.
missbräuchliches Verhalten vorliegen sollten.
• Gesetzliche Pflichten: Die Freunde der Demokratie sind - wie jeder Betreiber von Webseiten - zudem
gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage bestimmten öffentlichen Stellen Auskunft zu erteilen. Dies sind
Strafverfolgungsbehörden, Behörden, die bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten verfolgen und die
Finanzbehörden. Weiterhin haben bestimmte Verbraucher und Wettbewerbsschutzverbände einen
gesetzlichen Anspruch auf Datenherausgabe.
Ihr in unserer WISCH App getätigtes Abstimmungsverhalten kann von uns in keinem Fall
herausgegeben werden, da es uns nicht vorliegt (vgl. Absatz 4.3)
8. Ihre Rechte
Als betroffene Person haben Sie folgende Rechte:
• Sie haben ein Auskunftsrecht bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die der
Verantwortliche verarbeitet (Art. 15 DSGVO),
• Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden Daten, wenn diese unrichtig oder
unvollständig gespeichert werden (Art. 16 DSGVO),
• Sie haben das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
• Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu
verlangen (Art. 18 DSGVO),
• Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
• Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten
(Art. 21 DSGVO),
• Sie haben das Recht nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich
Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung
entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO),
• Sie haben das Recht, sich bei einem vermuteten Verstoß gegen das Datenschutzrecht bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständig ist die Aufsichtsbehörde an
Ihrem üblichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes.
Hierzu oder bei Fragen zu den Datenschutzbestimmungen der Freunde der Demokratie können Sie sich
jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:
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Stand: 19.02.2024